Donnerstag, 24 Juli 2025 11:19

Grundsteuer-Schock bedroht Traditionslokal in Essen

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Steuerlast bedroht Lokal Steuerlast bedroht Lokal pixabay/Foto illustrativ

Ein traditionsreiches Restaurant in Essen steht vor dem Aus. Der Inhaber kämpft gegen eine drastische Steuererhöhung, ausgelöst durch widersprüchliche Angaben von Behörden. Peter Soyk soll rund 16.000 Euro jährlich zahlen – vorher waren es 2.800 Euro. Die Ursache liegt in der neuen Bewertung seines Grundstücks an der Ruhr. Dieses sei nach Ansicht des Finanzamts kein Naturschutzgebiet, obwohl die Stadt es anders einstuft. Die Folge: eine enorme Erhöhung des Grundstückswertes und damit der Grundsteuer.

Inhaltsverzeichnis:

Streit um Bewertung des Grundstücks an der Ruhr

Das Lokal "Rote Mühle" liegt auf einem Gelände, das nach Angaben der Stadt Essen zum Naturschutzgebiet gehört. Die Naturschutzbehörde bestätigte diese Einschätzung eindeutig. Das Finanzamt sieht das jedoch anders. Dort wird das Gelände nicht als landschaftsgeschützt eingestuft.

Diese unterschiedliche Bewertung hat große Auswirkungen. Das Finanzamt berechnete den neuen Bodenwert automatisch. Statt des Kaufpreises von 300.000 Euro vor zehn Jahren, geht die Behörde nun von einem Wert von 3,5 Millionen Euro aus. Daraus ergibt sich eine jährliche Grundsteuer von über 16.000 Euro.

Rechtsanwalt Jürgen Graser erklärt: „Das Problem ist das Finanzamt, das letztendlich den Wert des Grundstücks automatisiert errechnet, aber nicht den Wert auf Schlüssigkeit prüft.“

Historisches Gebäude mit eingeschränkter Nutzung

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und liegt laut Stadt im Naturschutzgebiet. Eine bauliche Veränderung ist daher ausgeschlossen. Zudem darf es ausschließlich als Gaststätte genutzt werden.

Graser betont: „So sei das Grundstück seines Mandanten nicht bebaubar und das Haus letztendlich nur begrenzt nutzbar, weil es unter Denkmalschutz steht, weil es im Naturschutzgebiet liegt und weil man es nur als Gaststättenbetrieb nutzen kann.“

Trotz dieser Einschränkungen wurde der Grundstückswert massiv erhöht. Das bedroht die wirtschaftliche Existenz von Peter Soyk.

Eigene Maßnahmen gegen Steuerbescheid

Soyk kündigte an, gegen den Steuerbescheid Widerspruch einzulegen. Um seine Position zu untermauern, lässt er nun auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen. Dieses soll klären, ob sich das Grundstück tatsächlich im Naturschutzgebiet befindet.

Ein weiteres Problem: Das Finanzamt verlangt, dass ein solches Gutachten jährlich neu eingereicht wird. Damit wäre jedes Jahr mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Keine Stellungnahme vom Finanzamt

Die Finanzbehörde verweigert jegliche Auskunft zum Fall. Begründung: das Steuergeheimnis. Für den Gastronomen bedeutet das weiterhin Unsicherheit.

"Ich hab den Kaffee auf. Erst Corona, dann die Flut und jetzt machen sie einen noch fertig mit so einer absurden Grundsteuer", sagt Peter Soyk. Er denkt nun darüber nach, aufzugeben.

Die Situation verschärft sich: "Das Problem ist, dass wir es ja nicht mehr verkaufen könnten. Wer kauft denn so ein Objekt, wo er schon über 1.000 Euro Grundsteuer im Monat bezahlt?"

Quelle: WDR, www.milekcorp.com/de