Inhaltsverzeichnis:
- Tödlicher Unfall auf dem Autozubringer Mülheim
- Urteil am Landgericht Duisburg gegen 28-jährigen Fahrer aus Essen
- Geständnis des Fahrers und Zahlung von Schmerzensgeld
- Weitere Konsequenzen für den Essener
Tödlicher Unfall auf dem Autozubringer Mülheim
Am 7. März 2024 raste der Essener mit fast 120 km/h über einen Autozubringer in Mülheim, wo die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt war. Er überholte mehrere Fahrzeuge, missachtete eine rote Ampel und rammte ein anderes Auto. In diesem saß eine Frau, die durch die Wucht des Aufpralls noch am Unfallort verstarb. Ihr Ehemann sowie ihr zehnjähriger Sohn erlitten Verletzungen. Das Geschehen löste umfassende Ermittlungen aus.
Urteil am Landgericht Duisburg gegen 28-jährigen Fahrer aus Essen
Das Landgericht Duisburg verurteilte den Mann zu zwei Jahren und neun Monaten Haft. Die Anklage lautete auf fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit sich selbst. Zusätzlich entzog das Gericht dem Essener den Führerschein für drei Jahre. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und könnte angefochten werden.
Geständnis des Fahrers und Zahlung von Schmerzensgeld
Im Prozess räumte der Fahrer ein, dass seine Fahrweise extrem gefährlich gewesen sei. Er gab jedoch an, dass die Ampel seiner Meinung nach grün gewesen wäre. Eine vorsätzliche Tötungsabsicht konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Bereits vor dem Urteilsspruch zahlte der Angeklagte der Familie der getöteten Frau rund 37.000 Euro als Schmerzensgeld. Diese Zahlung wurde strafmildernd berücksichtigt.
Weitere Konsequenzen für den Essener
Das Strafmaß beinhaltet mehrere Aspekte:
- Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten
- Entzug der Fahrerlaubnis für drei Jahre
- Zahlung von 37.000 Euro an die Opferfamilie
Die Verurteilung unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Folgen überhöhter Geschwindigkeit und rücksichtslosen Fahrverhaltens. Der Fall wird auch als Mahnung für andere Autofahrer gesehen, verantwortungsvoller am Straßenverkehr teilzunehmen.
Quelle: Radio Essen