Registrierungspflicht und Überprüfungsverfahren
Das Gesetz verlangt, dass alle großen Hunde in der Stadt Essen offiziell beim Ordnungsamt angemeldet werden müssen. Diese Regelung hilft der Stadtverwaltung, einen Überblick über die Anzahl und Art der Hunde zu behalten, die in der Stadt leben. Trotz der klaren Vorgaben stellte das Ordnungsamt fest, dass von den 102 überprüften Hunden 75 nicht angemeldet waren. Dies entspricht einer erschreckend hohen Rate von fast drei Vierteln aller überprüften Tiere.
Folgen und Maßnahmen für die Hundehalter
Für die Hundehalter, die ihre Tiere nicht ordnungsgemäß angemeldet haben, bietet das Ordnungsamt eine Nachfrist zur Registrierung an. Dazu sind drei Nachweise erforderlich: eine Haftpflichtversicherung, ein Mikrochip und ein Sachkundenachweis. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, droht den Besitzern ein Bußgeld von mindestens 100 Euro. Sollten einige Nachweise fehlen, kann das Bußgeld sogar noch höher ausfallen. Zusätzlich überprüfte das Ordnungsamt auch die Steuermarken der Hunde, um die Zahlung der Hundesteuer zu kontrollieren.
Die erhöhten Kontrollen im August haben deutlich gemacht, dass viele Hundehalter in Essen ihre Pflichten nicht ernst nehmen. Dies führt zu einer unvollständigen Registrierung und potenziellen Risiken für die öffentliche Sicherheit sowie finanzielle Einbußen für die Stadt. Die Stadtverwaltung plant, die Überwachungsmaßnahmen weiter zu intensivieren und die Öffentlichkeit stärker über die Notwendigkeit der Hunderegistrierung zu informieren.
Quelle: Radio Essen