Festnahme in Essen
Am Dienstagabend (22.10.2024) suchte die junge Frau die Wache der Bundespolizei am Essener Hauptbahnhof auf, um eine Strafanzeige zu erstatten. Die 21-Jährige berichtete den Beamten, dass eine unbekannte Person ihr Profilbild in sozialen Medien kopiert und verbreitet habe. Während die Beamten die Personalien der Frau überprüften, stellte sich jedoch heraus, dass gegen sie selbst ein Haftbefehl vorlag.
Haftbefehl aus Hagen
Der Haftbefehl gegen die Frau wurde von der Staatsanwaltschaft Hagen erlassen, nachdem sie im April 2024 wegen dreifachen Erschleichens von Leistungen verurteilt worden war. Das Amtsgericht Hagen hatte sie zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt, insgesamt 500 Euro. Da sie die Geldstrafe nicht beglichen und auf die Haftantrittsladung nicht reagiert hatte, war die 21-Jährige zur Festnahme ausgeschrieben worden.
Versuch, die Strafe zu begleichen
Die Bundespolizei bot der Frau die Möglichkeit, eine Person zu kontaktieren, um die geforderte Summe zu begleichen. Daraufhin informierte sie ihren Freund, doch auch er konnte die 500 Euro nicht aufbringen, sodass die Frau letztlich festgenommen wurde. Ihr Weg zur Wache war jedoch nicht umsonst, denn die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen die unbekannte Person ein, die das Profilbild der Frau unerlaubt verwendet hatte.
Trotz ihrer Festnahme wurde ein neues Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz eingeleitet, das nun gegen den noch unbekannten Täter geführt wird.
Quelle: www.milekcorp.com/de, nrz.de