Inhaltsverzeichnis:
- Viele Widersprüche in Essen sind ungültig
- Korrekte Vorgehensweise für den Einspruch
- Auswirkungen der neuen Grundsteuerbescheide
Viele Widersprüche in Essen sind ungültig
Bis zum 31. Januar 2025 gingen bei der Stadt Essen 2.015 Widersprüche ein. Davon waren 283 ungültig. Fehlerhafte Einsprüche entstehen oft, weil sie per einfacher E-Mail gesendet wurden oder nicht korrekt adressiert sind.
Viele Beschwerden betreffen jedoch nicht die Stadt Essen, sondern das Finanzamt. Wer sich auf den Grundsteuerwertbescheid oder den Grundsteuermessbescheid bezieht, muss sich an das zuständige Finanzamt wenden. Diese Bescheide werden nicht von der Stadt, sondern von den Finanzbehörden erfasst und bearbeitet. Änderungen müssen daher direkt dort beantragt werden.
Korrekte Vorgehensweise für den Einspruch
Wer einen Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Essen einlegen möchte, sollte folgende Punkte beachten:
- Form des Einspruchs: Schriftlich per Post oder mit qualifizierter elektronischer Signatur.
- Frist: Spätestens bis zum 13. Februar 2025.
- Online-Verfahren: Nur mit BundID-Konto und Online-Ausweisfunktion (eID) möglich.
- Zuständigkeit prüfen: Betrifft der Einspruch den Grundsteuerwert oder den Grundsteuermessbetrag, muss er ans Finanzamt gerichtet werden.
- Richtige Identifikation: Das Aktenzeichen des Bescheids sollte immer angegeben werden.
Die Stadt Essen empfiehlt, vorab zu prüfen, ob der Einspruch an die richtige Behörde gerichtet wird. Bei Unsicherheiten kann eine telefonische oder schriftliche Anfrage beim Finanzamt Klarheit schaffen.
Auswirkungen der neuen Grundsteuerbescheide
Die Stadt Essen hat Anfang Januar 2025 etwa 160.000 Grundabgabenbescheide verschickt. Die neuen Bescheide führen zu unterschiedlichen Belastungen für Eigentümer. Einige müssen deutlich mehr zahlen, während andere eine finanzielle Entlastung erhalten.
Die Berechnung erfolgt auf Basis neuer Bewertungsrichtlinien, die bundesweit angepasst wurden.
Wer betroffen ist und sich über die Höhe der neuen Grundsteuer wundert, sollte die Berechnungsgrundlage prüfen und bei Unklarheiten rechtzeitig handeln.
Quelle: www.welt.sn2world.com, radioessen.de